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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2000 - 1 VK 16/99   

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https://dejure.org/2000,48899
VK Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2000 - 1 VK 16/99 (https://dejure.org/2000,48899)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.03.2000 - 1 VK 16/99 (https://dejure.org/2000,48899)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. März 2000 - 1 VK 16/99 (https://dejure.org/2000,48899)
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Wird zitiert von ...

  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

    Dabei sind die Gebühren für die Hauptsacheentscheidung und die für das Eilverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB gesondert zu ermitteln (vgl. VK Sachsen, z.B. Beschluss vom 12.02.2004, 1 / SVK / 164 ­ 03, 1 / SVK / 164 - 03 G; VK Thüringen, z.B. Beschluss vom 26.02.2003, 216 - 4002.20 - 001 / 03 ­ GRZ; VK Hessen, Beschluss vom 11.02.2001, 69 d . VK 48 / 2001; im Ergebnis wohl ebenso VK BR Köln, Beschluss vom 10.08.2001, VK 5/2001; 1. VK Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 06.03.2000, 1 VK 16/99), da das Verfahren gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ein selbstständiges Zwischenverfahren ­ vergleichbar mit dem Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ­ ist (vgl. Noelle in: Byok / Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. 2000, Rn. 1030 zu § 128; a.A., da die Sachentscheidung im Verfahren nach § 115 Absatz 2 GWB nicht mit der Beschwerde angreifbar ist, sondern vor dem Oberlandesgericht erneut gestellt werden kann: VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2001, VK - 13 / 2001 ­ Z; im Ergebnis ebenso VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2000, 1 VK 8/00; VK FB Hamburg, Beschluss vom 22.09.1999, 610 - 2 / 70 .
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